Stand 07.11.2023

1. Geltungsbereich dieser Cloud Services Bedingungen

Die nachfolgenden Cloud Services Bedingungen (nachfolgend auch "Cloud Services Bedingungen") gelten für die Nutzung der Cloud-Service der talent::digital GmbH durch den Kunden auf Basis eines mit dem Kunden hierüber geschlossenen Vertrages.

Die Anwendung sonstiger, nicht ausdrücklich genannter oder in Bezug genommener allgemeiner Geschäfts- oder sonstiger Bedingungen beider Parteien wird ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Partei der Anwendbarkeit solcher Bedingungen im Einzelfall nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht.

Definitionen

"Cloud-Services" Die talent::digital Cloud-Services bestehen aus den Leistungen, die talent::digital über ihre Webseiten und Anwendungen (einschließlich sämtlicher optionaler Applikationen und Anwendungen, als Cloud-Dienst anbietet und die in unterstützten Web-Browsern oder unterstützten mobilen Geräten abrufbar sind.

"Kunde" Die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die Nutzung der Cloud-Services mit talent::digital abgeschlossen hat.

"Endnutzer" Eine natürliche Person, der der Kunde Zugang zum Dienst ermöglicht.

"Plattform" der dem Kunden und/oder den Endnutzern vorbehaltene Teil der talent::digital Website.

"Kundeninhalte" sämtlichen Inhalte, die der Kunde oder seine Endnutzer auf der Plattform hochladen.

"Support" Technische Antworten und Ratschläge von talent::Digital in Bezug auf die Nutzung der Cloud-Services.

2. Art und Umfang der Cloud-Services; Nutzungsrechte; Änderung durch talent::digital; Sonderkündigungsrecht des Kunden

2.1 Art und Umfang der dem Kunden zur Verfügung stehenden Cloud-Services sowie deren Verfügbarkeit ergeben sich aus diesen Cloud Services Bedingungen sowie weiteren oder abweichenden vertraglichen Vereinbarungen. Wesentlicher Leistungsbestandteil der Cloud Services ist der Zugang und die Nutzung der Plattform und der dort angebotenen Leistungen zur Analyse und Förderung digitaler Kompetenzen der Endnutzer. Das Recht zur Nutzung der Cloud-Services ist begrenzt auf den vereinbarten Umfang. Mit der Bereitstellung des Zugangs zu den Cloud- Services sind die Lieferpflichten von talent::digital erfüllt.

2.2 Falls keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden, stellt talent::digital die folgenden Cloud-Services zur Verfügung:

  • Für den Kunden exklusiv zur Verfügung stehender Mandant mit eigener Domäne (z.B.[kunde].talentdigital.eu) sowie TLS-Absicherung nach vereinbarter Laufzeit, für die vereinbarte Anzahl von Endnutzern und mit den abonnierten Lerninhalten.
  • Datenschutz nach DSGVO inkl. Wahrnahme der Rechte durch Endnutzer nach den talent::digital Datenschutzbedingungen.
  • Selbstregistrierung von Endnutzern anhand von beruflichen E-Mail-Domänen.
  • Betrieb und Wartung des Mandanten nach Abschnitt 12.1, inklusive Backup.
  • Technische Unterstützung nach Abschnitt 12.2ff.

Weitere Cloud-Services stehen auf Anfrage im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung. Solche Cloud-Services umfassen beispielsweise auch das Exportieren, Importen und Wiederherstellen von Daten auf spezifische Kundenanfrage ausserhalb der von der DSGVO zugesicherten Rechte.


2.3 Durch die erfolgreiche Registrierung und/oder den Erwerb des Zugangs zu den Cloud-Services erhält der Kunde das einfache, räumlich unbeschränkte und nicht übertragbare Recht, die Cloud-Services zweckentsprechend während der Laufzeit des Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von talent::digital. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Unterlizenzierung der Cloud-Services.

2.4 Die Nutzung der Cloud-Services ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahl der berechtigten Nutzer beschränkt. Die Endnutzer sind vom Kunden zu benennen. Die Zugangsberechtigung der betreffenden berechtigten Endnutzer wird von talent::digital per Email oder schriftlich bestätigt. talent::digital ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

2.5 Mit Ausnahme der vom Kunden eigens erstellten und auf die Plattform hochgeladenen Inhalte erwirbt der Kunde aus dieser Vereinbarung keine Rechte von talent::digital, seinen verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern an den Cloud-Services, oder an damit zusammenhängenden Rechten an geistigem Eigentum.

2.6 talent::digital bemüht sich, die Cloud-Services laufend dem Stand der Technik anzupassen und die Leistungen kontinuierlich weiter zu entwickeln. Da zudem die auf der Plattform angebotenen Leistungen im Wesentlichen sämtlichen Kunden einheitlich zur Verfügung gestellt werden, unterliegen auch die mit dem Kunden vereinbarten Cloud-Services einem einseitigen Änderungsrecht von talent::digital, sofern solche Änderungen zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Herabwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend der Herabwertung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden.

2.7 Soweit talent::digital über kostenpflichtige Angebote hinaus die Cloud-Services oder Teile hiervon auch kostenlos bereitstellt, geschieht dies stets vorbehaltlich einer jederzeitigen unangekündigten Änderung und/oder Einstellung oder der zukünftig nur noch gegen gesondertes Entgelt ermöglichten Bereitstellung. Darüber hinaus übernimmt talent::digital für sämtliche kostenlos angebotenen Cloud-Services keine Verantwortung hinsichtlich deren Vollständigkeit und/oder Richtigkeit, außer talent::digital hat den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten oder arglistig verschwiegen.

2.8 talent::digital bemüht sich stets um eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Cloud-Services. Nichtsdestotrotz kann es zu Wartungszwecken erforderlich sein, die Verfügbarkeit der Cloud-Services temporär auszusetzen. talent::digital wird den Kunden, sofern möglich, rechtzeitig im Voraus über Wartungszeitfenster informieren und diese so gestalten, dass die Beeinträchtigungen geringstmöglich ausfallen. Einzelheiten ergeben sich aus den vereinbarten Service Leveln.

3. Verantwortung des Kunden / weitere Pflichten des Kunden

3.1 Für den Zugriff auf die Cloud-Services erhält der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten, in der Regel eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Alternativ erfolgt der Zugriff durch einen Link, der per Mailversand wird. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf die Cloud-Services Zugriff zu nehmen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber Unbefugten geheim zu halten. Insbesondere sind die Zugangsdaten so aufzubewahren, dass der Zugriff durch Unbefugte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs auszuschließen. Der Kunde wird talent::digital unverzüglich mitteilen, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass Unbefugten die Zugangsdaten bekannt sind. talent::digital ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzererkennung neu zu vergeben. Sämtliche Schlüssel und Zugangsdaten, die der Kunde von talent::digital erhält oder im Rahmen der Nutzung der Cloud-Services generiert, dienen ausschließlich der internen Nutzung durch den Kunden und dürfen nicht an Dritte verkauft, übertragen oder unterlizenziert werden, mit der Ausnahme, dass der Kunde diese seinen Angestellten, Vertretern, Subunternehmern oder verbundenen Unternehmen, die als Vertreter oder Unterauftragnehmer des Kunden handeln und im Auftrag des Kunden arbeiten, offen legen darf, sofern dies zur bestimmungsgemäßen Administration der Cloud-Services erforderlich ist. Der Kunde ist für alle Aktivitäten dieser Dritten verantwortlich.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Kundeninhalte auf der Plattform hochzuladen und/oder dort zu speichern.

3.4 Der Kunde steht dafür ein, dass seine Endnutzer, denen er Zugang zu den Cloud-Services ermöglicht, die Cloud-Services vertragsgemäß verwenden. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, dass die im Rahmen der Cloud-Services zur Verfügung gestellten Konten einer individuellen Person zugeordnet werden. Dabei ist es nicht gestattet, diese Konten

  • zwischen mehreren Personen zu teilen,
  • Geschäftsfunktionen zuzuordnen,
  • öffentlich zugänglich zu machen oder
  • an Dritte kommerziell weiterzuverkaufen oder diesen Dritten die Nutzung zu gestatten.

3.5 Weiterhin ist es nicht gestattet, die Cloud-Services zu beeinträchtigen bzw. Schutz- oder Sicherheitsmechanismen des Dienstes zu umgehen. Insbesondere ist es nicht gestattet,

  • die Cloud-Services Penetrationstests, Schwachstellentests oder Denial-of-Service-Angriffe zu unterziehen,
  • Leistungstests jeglicher Art durchführen oder
  • Reverse Engineering durchführen.

4. Datenschutz und arbeitsrechtliche Zulässigkeit

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die aktuellen Datenschutzbedingungen der Cloud-Services gegenüber dem Mitarbeiter zu respektieren und keine Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Datenschutzerklärung entgegenwirken (wie z.B. Aufbruch der Verschlüsselung im Intranet).

4.2 Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob der Einsatz der Cloud-Services sowie die geplante Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse arbeitsrechtlich zulässig sind.

5. Vergütung

5.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die aufgrund der hierfür mit dem Kunden vereinbarten Preise ergeben. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Sofern die Parteien Leistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Konfiguration der Cloud-Services vereinbart haben, sind diese nach Erbringung der Leistung als Einmalbetrag zu vergüten, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.

5.3 Sofern nicht abweichend geregelt, ist für den Zugang zur Plattform und für die Nutzung des dort angebotenen Leistungen sowie des dort vorgehaltenen Supports und Help Desks eine monatlich zu entrichtende Servicegebühr im Voraus, bei einem zeitanteiligen Zugang entsprechend anteilig, zu entrichten. Diese Servicegebühr ist pauschal und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Plattform und/oder des dort angebotenen Contents und Supports zu zahlen.

5.4 Zusätzlich ist für jeden auf der Plattform angelegten Endnutzer ein monatliches Entgelt zu leisten. Dies umfasst die Nutzung der auf der Plattform angebotenen Standardleistungen (insbesondere die Kompetenzproben und Qualifizierungsprofile (talent::now und talent::profile). In den Preistafeln ab dem 01.02.2021 sind die Leistungen für Einrichtung (5.2) und Servicegebühr (5.3) im monatlichen Entgelt für Endnutzer enthalten.

5.5 Die Parteien können weitere Leistungen vereinbaren. Diese werden, sofern nicht abweichend vereinbart, nach Erbringung der Leistung zu den vereinbarten Preisen abgerechnet und sind vom Kunden entsprechend zu vergüten.

5.6 Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. talent::digital wird dem Kunden die Rechnung in Textform (in der Regel als E-Mail Anhang) erteilen. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist.

6. Kundeninhalte / Rechte und Pflichten / Freistellung

6.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, eigene Medien wie beispielsweise Videos, Artikel, Foreneinträge auf die Plattform hochzuladen. Der Kunde räumt talent::digital an sämtlichen Kundeninhalten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere erteilt der Kunde talent::digital das Recht, Kundeninhalte im Rahmen der vertragsgemäßen Erbringung der Cloud-Services in Konten des Kunden zur Verfügung zu stellen. Weiter gehende Rechte an den Kundeninhalten erteilt der Kunde nicht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Kundeninhalte zu löschen.

6.2 Der Kunde ist für sämtliche Kundeninhalte sowie die von ihm im Rahmen der Nutzung der Cloud-Services erstellten Inhalte allein verantwortlich und verpflichtet, diese Inhalte regelmäßig zu sichern. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass seine Inhalte mit Schutzrechten Dritter (u.a. Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht) und mit den geltenden Gesetzen im Einklang stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Inhalte einzustellen, die

  • rechts- oder sittenwidriges Material enthalten, vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, pornografisch oder sexuell anstößig sowie geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, pornografisches oder obszönes Material beinhalten oder
  • geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen, zu übel nachzureden oder in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen.
  • absichtlich defekt sind, Schadsoftware enthalten oder anderweitig irreführend sind.

6.3 Bei der Verwaltung des Dienstes werden möglicherweise Benachrichtigungsmails erzeugt. Es ist nicht gestattet, diese Mails mit unerwünschten Inhalten zu versehen.

6.4 talent::digital und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter und jeglichen Kosten in vollem Umfang freizustellen, die auf einer rechts- und/oder vertragswidrigen Nutzung der Cloud Services durch den Kunden beruhen oder mit Billigung des Kunden erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Cloud Services durch den Kunden verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von talent::digital.

7. Rechte Dritter / Freistellung / Sonderkündigung

7.1 talent::digital stellt den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aufgrund Verletzung oder widerrechtlicher Nutzung geistiger Eigentumsrechte dieses Dritten durch die Cloud-Services frei. Dies gilt nicht, soweit ein solcher Anspruch auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden gegenüber talent::digital aus diesem Vertrag beruht. Der Kunde wird talent::digital unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert er talent::digital nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.

7.2 Im Falle eines Freistellungsanspruchs aufgrund von Schutzrechtsverletzungen im Sinne von Ziffer 8.1 darf talent::digital nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung

  1. nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt, oder
  2. für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

7.3 Sofern die vorstehend unter a. und b. dargestellten Maßnahmen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umgesetzt werden können, kann talent::digital den betroffenen Teil des Vertrages außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Sofern der verbleibende Teil der vertraglichen Leistungen für den Kunden nicht mehr sinnvoll ist, kann der Kunde den Vertrag seinerseits innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung von talent::digital außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Soweit die Parteien keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart haben, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann in diesem Fall von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden.

8.2 Im Fall einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von jeder Partei zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Anderenfalls verlängert er sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird.

8.3 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist talent::digital insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Cloud-Services verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, die die Kündigungsgründe zur Zufriedenheit der anderen Partei zu beseitigen, sofern eine Frist zur Abhilfe nach § 314 BGB in Verbindung mit § 323 BGB nicht entbehrlich ist.

9. Mängel der Dienstleistungen

9.1 talent::digital behebt technische Mängel der Cloud-Services innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung von talent::digital erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der Plattform zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.

9.2 talent::digital erbringt die sonstigen Leistungen nach Maßgabe der hierfür vereinbarten Kriterien und im Übrigen im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt. Sofern im Rahmen der Cloud-Services Auswertungen von talent::digital erstellt werden, ist ein bestimmtes Auswertungsergebnis nicht geschuldet.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 talent::digital haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der Absätze 11.1 bis 11.6.

10.2 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet talent::digital uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet talent::digital uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

10.3 Für solche Schäden, die nicht vom vorstehenden Absatz erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet talent::digital, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von talent::digital auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

10.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von talent::digital für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen.

10.5 Für den Verlust von Daten haftet talent::digital insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von talent::digital.

11. Nennung als Referenzkunde

11.1 Der Kunde stimmt zu, dass talent::digital den Namen und/oder das Logo des Kunden in einer Kundenliste als sog. Referenzkunden verwenden darf. Referenzkunden verwenden darf. Diese Kundenliste kann online oder in Marketingmaterialien eingesetzt werden.

11.2 Der Kunde kann sein Einverständnis mit der Nennung als Referenzkunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

12. Service-Level

12.1 Verfügbarkeit der Plattform; Service Credits

12.1.1 Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt 99% während der Geschäftszeiten werktags 8 bis 18 Uhr außer an Feiertagen in NRW, gemessen in 5-Minuten-Intervallen pro Kalendermonat, ohne geplante Wartungsarbeiten.

12.1.2 Ausfallzeiten (geplant und ungeplant) werden im Abschnitt "Ankündigungen" der Support-Website jeweils mit einem voraussichtlichen Ausfallzeitrahmen veröffentlicht.

12.1.3 Bei einer Unterschreitung der Verfügbarkeit für einen Kunden kann der Kunde vom Support einen sogenannten "Service Credit" anfordern. Der Service Credit ermöglicht eine kostenlose Verlängerung des Dienstes um einen Monat je gemeldeter Monat mit Service-Level-Unterschreitung.

12.2 Technische Unterstützungsdienstleistungen

12.2.1 Technische Unterstützungsleistungen (im Folgenden "Support" genannt) sind technische Antworten und Ratschläge in Bezug auf die Nutzung der Cloud-Services. Der Support wird von einem Technical Support Mitarbeiter über den Support Bereich der Plattform, per E-Mail oder telefonisch (nach Ermessen des Support-Mitarbeiters) bereitgestellt. Unter Umständen muss der Kunde unter der Anleitung des Support-Mitarbeiters Maßnahmen ergreifen.

12.2.2 Der Support umfasst keine Beratung, Projektmanagement, Softwareentwicklung, und Schulung, sowie Fehlerbehebung auf Endgeräten (z.B. PC- und Netzwerkprobleme). Anfragen, die über den Rahmen der Support-Definition hinausgehen, können an andere Abteilungen des Dienstleisters weitergeleitet werden und wären Gegenstand einer separaten Vereinbarung, einschließlich möglicher zusätzlicher Gebühren. Ohne Benachrichtigung und Zustimmung des Kunden werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

12.2.3 Support darf nicht übertragen oder verkauft werden; Support muss vom Dienstleister an den Kunden geleistet werden, der den Support-Service eingekauft hat.

12.3 Reaktion und Bearbeitung

12.3.1 Die Auflösung einer Supportanfrage erfolgt über eine der folgenden Möglichkeiten:

  1. Verwirklichung der Ziele oder Behebung der im Erstkontakt beschriebenen Symptome,
  2. Gegenseitige Vereinbarung, dass 1. durch den Support aufgrund von Code-Einschränkungen, Funktionseinschränkungen oder anderen Gründen nicht erreichbar ist oder
  3. Keine Reaktion des Kunden auf eine Mitteilung von des Supports innerhalb von fünf Kalendertagen.

12.3.2 Der Support Mitarbeiter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen und um die Gründe für Workarounds und/oder Einschränkungen mitzuteilen.

12.3.3 Der Kunde erkennt an, dass

  • Die Fähigkeit des Ingenieurs, Support zu leisten, wird von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen abgehängt,
  • Bestimmte Anfragen können möglicherweise nicht unterstützt werden, sei es aufgrund von Softwareeinschränkungen oder aus anderen Gründen,
  • Der Support empfiehlt nach Möglichkeit Workarounds, kann aber keine Lösung für jede Anfrage garantieren,
  • Der Ingenieur für die Durchführung des Supports in der Regel Zugang zu den Daten des Kunden benötigt.

12.4 Reaktionszeit, Supportzeiten und Sprache

Der Support erfolgt während der Geschäftszeiten von talent::digital, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr MEZ, außer an Feiertagen (maßgeblich ist der Geschäftssitz von talent::digital). Alle Support-Vorfälle, die über die Support-Website des Dienstleisters eingereicht werden, haben eine erste Reaktionszeit (siehe Support Level unten). Die erste Reaktionszeit bedeutet, dass der Dienstleister innerhalb des beschriebenen Zeitraums mit der Bearbeitung des Vorfalls beginnt und versucht, ihn so schnell wie möglich zu schließen. Der Support wird nur in deutscher oder englischer Sprache angeboten.

12.5 Unterstützungsstufe

12.5.1 Die folgenden ersten Reaktionszeiten werden angeboten:

  • Kritische Vorfälle: Vier Geschäftsstunden.
  • Wichtige Vorfälle: Zwei Werktage.
  • Kleine Vorfälle: Zwei Werktage.

12.5.2 "Kritische Vorfälle" sind Vorfälle, die die Serviceleistung des Kunden auf einem Produktionssystem schwer beeinträchtigen und sofortige Korrekturmaßnahmen erfordern. Beispiele:

  • Totalausfall der Plattform und aus diesem Grunde keine Möglichkeit der Nutzung der Cloud-Services, ohne vorige Ankündigung von Wartungsarbeiten.
  • Erheblicher Datenverlust.
  • Sicherheitsproblem mit einer CVSS V3-Bewertung von 8.0 oder höher.

12.5.3 "Wichtige Vorfälle" sind Vorfälle, die ebenfalls Cloud-Services schwer beeinträchtigen, jedoch mit geringerer Dringlichkeit als bei kritischen Vorfällen, da sie sich weniger unmittelbar auf die Systemleistung, den Kunden und den Betrieb des Kunden auswirken. Beispiele:

  • Wiederkehrende erhebliche Softwarefehler.
  • Wiederholte kurze Ausfälle des Services oder längere Ausfälle von Teilservices.
  • Erhebliche Leistungsreduzierung des Services.
  • Teilweiser Datenverlust.

12.5.4 "Kleinere Vorfälle" sind Vorfälle, die nicht in die oben genannten Kategorien von "kritisch" oder "wichtig" fallen. Kleine Vorfälle beeinträchtigen die Systemleistung nicht wesentlich. Solche Probleme sind während des Systembetriebs tolerierbar. Beispiele:

  • Nicht-kritischer Fehler in einer Softwarekomponente.
  • Zeitweise Leistungsreduzierung.

13. Systemanforderungen

13.1 Für die Nutzung der Cloud-Services gelten die nachfolgenden jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen die abzurufen sind unter: https://talentdigital.freshdesk.com/a/solutions/articles/47000341299

14. Löschung von Daten

14.1 Technische Loginformationen werden regelmäßig automatisch gelöscht, wenn sie für Support, Troubleshooting oder gesetzliche Maßnahmen nicht mehr relevant sind.

14.2 talent::digital ist berechtigt, sämtliche Kundeninhalte und Daten, die im Rahmen der Nutzung der Cloud-Services generiert wurden, nach Ende des Vertrages zu löschen; etwaige weitergehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bezüglich einzelner Daten bleiben hiervon unberührt.

15. Änderungen dieser Bedingungen

Unbeschadet der in Ziffern 3.5 und 3.6 geregelten Möglichkeiten zur einseitigen Änderung der Cloud Services und der dafür geltenden Bestimmungen werden dem Kunden Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, geilten diese Änderungen als genehmigt. talent::digital wird den Kunden hierüber im Rahmen der Änderung noch einmal hinweisen.

16. Anwendbares Recht und vereinbarter Gerichtsstand

16.1 Auf den Vertrag und die Nutzung der Cloud-Services findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie der Vorschriften des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

16.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf. talent::digital ist außerdem berechtigt, den Kunden am allgemeinen Geschäftssitz des Kunden zu verklagen.